Für wen ist dieser Artikel?
Dieser Artikel richtet sich an alle, die verstehen wollen, was das AVRG bedeutet — egal ob Schüler, Rentner, Fachkollege oder Entscheider in einer Versicherungsgesellschaft. Der Aufbau des Artikels ist dergestalt, dass er sich im Verlauf zunehmend technisch steigern wird:
- Abschnitte 1–3: sollen allgemein verständlich keine Vorkenntnisse verlangen.
- Abschnitte 4–5: sind für Interessierte geeignet, die etwas Finanzwissen mitbringen.
- Abschnitte 6–7: sind an Fachkollegen adressiert (Aktuare, Quants, Produktentwickler).
Bewusst ausgeklammert: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die gesetzliche Rentenversicherung werden hier nicht behandelt — nicht weil sie unwichtig wären, sondern weil dieser Artikel nicht genügend Raum bietet. Das AVRG betrifft ausschließlich die private, freiwillige, staatlich geförderte Altersvorsorge.
1. Das Problem: Warum überhaupt eine Reform?
Man stelle sich vor, man würde 30 Jahre lang sparen — jeden Monat Geld für die eigene Rente — und am Ende ist die Rendite kaum höher als auf einem Sparbuch. Genau das ist vielen Riester-Sparern passiert.
Zum Vergleich: Auch die Rürup-Rente (Basisrente) folgt einem ähnlichen Grundprinzip staatlich geförderter, nachgelagerter Besteuerung — ist jedoch primär auf Selbstständige und Gutverdiener ausgerichtet und wird in diesem
Artikel nicht weiter behandelt. Das AVRG reformiert ausschließlich das Riester-System.
Die Riester-Rente, 2002 eingeführt, war gut gemeint: Der Staat bezuschusst private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Das Problem lag in der Konstruktion: Anbieter (Versicherungen, Banken) mussten garantieren,
dass am Ende der Sparphase mindestens alle eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Diese 100%-Beitragsgarantie ist teuer erkaufte Sicherheit.
Und nicht nur das: Eine unabhängige Studie von Finanzwende e.V. hat 65 Riester-Rentenversicherungen ausgewertet und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis — bei einem durchschnittlichen Vertrag floss nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in Kosten; in der Spitze waren es sogar 38 von 100 Euro. ¹ Dieser Anteil steht nicht für die Altersvorsorge zur Verfügung — er ist Marge für Versicherungen und Banken, Provision für Vermittler, Verwaltungsaufwand für die Garantiekonstruktion.
Um die Garantie zu halten, mussten Versicherer das Geld überwiegend in sichere, aber renditearme Anlagen stecken: Staatsanleihen, festverzinsliche Papiere. In der langen Niedrigzinsphase nach 2008 warfen diese kaum noch Renditen ab. Die Kosten der Garantie fraßen einen großen Teil der ohnehin mageren Erträge auf.
Das Ergebnis: Nach ihrem Höchststand von 16,6 Millionen Verträgen Ende 2018 sank die Zahl der Riester-Verträge kontinuierlich. ² Allein im ersten Halbjahr 2023 gingen über 200.000 Verträge verloren. ³ Viele Sparer kündigten,
stellten Beiträge ein oder ließen Verträge ruhend stellen — Ende 2024 gab es noch rund 15 Millionen Verträge, Tendenz weiter fallend. ⁴
Kurz gesagt: Die Riester-Rente war zu sicher, zu teuer und zu unflexibel. Das AVRG ist die Antwort darauf.
Das AVRG fällt in eine Zeit, in der die Politik die schwache deutsche Aktienkultur aktiv adressiert. Während in den USA mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Aktien investiert, sind es in Deutschland trotz zuletzt steigender Tendenz nur rund 20% — weit hinter Schweden, der Schweiz oder den Niederlanden. ²¹ ²² Aus Reihen der CDU wurde wiederholt gefordert, die geförderte Altersvorsorge solle stärker in deutsche Unternehmen fließen, damit „deren wirtschaftlicher Erfolg auch in die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten fließt.“ ²⁰ Das AVRG ist damit nicht nur eine Produktreform — es ist auch ein Versuch, die Deutschen als Mitgesellschafter ihrer eigenen Volkswirtschaft zu gewinnen.
2. Was ist das AVRG? Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) wurde am 27. März 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen (Bundestagsdrucksache 21/4088). ⁶ Es tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Was passiert mit bereits existierenden Riester-Verträgen?
Nichts — automatisch. Bestehende Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden. Niemand wird gekündigt oder zwangsumgestellt. Ab 2027 können jedoch keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.
Wer möchte, kann seinen Riester-Vertrag freiwillig in das neue System übertragen. Dabei ist folgendes zu beachten: Eine Rückabwicklung oder Kündigung des alten Vertrags wäre in den meisten Fällen nachteilig — es müssten staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, und die bereits gezahlten Abschlusskosten werden nicht erstattet. ⁵
Die sinnvollere Option für die meisten Sparer ist daher: Den bestehenden Riester-Vertrag ruhend stellen (keine weiteren Beiträge, Kapitalhöhe wird fixiert wächst aber durch Zins) und parallel ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen. Eine Übertragung des Riester-Guthabens in das neue Depot ist möglich, verursacht jedoch einmalige Kosten und schließt eine erneute Förderung im Übertragungsjahr aus. ⁵ Im Zweifel lohnt sich eine individuelle Beratung — die
Rückabwicklung zugunsten der Anbieter ist keine empfehlenswerte Option.
Keine Vorabzertifizierung mehr — ein echter Paradigmenwechsel: ²⁴
Bisher mussten Anbieter ein Produkt vor dem Vertrieb vollständig vom BZSt prüfen und zertifizieren lassen. Das neue System dreht das Verfahren um: Anbieter versichern die Gesetzeskonformität selbst und dürfen sofort ab 1. Januar 2027 starten. Das BZSt prüft nachträglich im Stichprobenverfahren. Das beschleunigt den Markteintritt erheblich — birgt aber auch das Risiko, dass Produkte in Umlauf kommen, die später korrigiert werden müssen. Für Sparer bedeutet das: In den ersten Jahren nach Einführung ist besondere Aufmerksamkeit bei der Produktwahl angebracht.
Was ist neu?
Das Herzstück der Reform ist das Altersvorsorgedepot (AVD) — ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in das direkt in ETFs und Fonds investiert werden kann. Erstmals ohne Garantiezwang, erstmals auch für Selbstständige und Freiberufler zugänglich. ⁶
Die Eckdaten des neuen Systems
| Merkmal |
Riester (alt) |
Altersvorsorgedepot (neu) |
| Garantie |
100% Beitragsgarantie Pflicht |
0%, 80% oder 100% wählbar |
| Anlage |
Überwiegend Anleihen / Versicherungsmantel |
ETFs, Fonds, breit gestreut |
| Grundzulage |
Bis zu 175 €/Jahr (anteilig bei Unterschreitung des Mindestbeitrags) |
Proportional bis 540 €/Jahr |
| Kinderzulage |
185 € (vor 2008) / 300 € pro Kind |
300 € pro Kind |
| Berechtigt |
Pflichtversicherte Angestellte, Beamte |
nun auch Selbstständige, Freiberufler |
| Max. Kosten |
Keine gesetzliche Obergrenze |
1% p.a. für Standarddepot |
| Auszahlung |
Auszahlplan bis 85, dann Pflicht-Leibrente ⁷ ⁸ |
Auszahlplan (Rate per Formel, alle 3 Jahre neu berechnet, mind. bis 85), Leibrente, Mix — ohne Verrentungspflicht ⁵ |
| Neue Verträge ab |
(eingestellt ab 01.01.2027) |
1. Januar 2027 |
Hinweis zur Auszahlung (Riester): Das alte Recht sah zwei Wege vor: entweder (a) eine direkte lebenslange Leibrente, oder (b) einen zeitlich befristeten Auszahlplan, der jedoch spätestens ab dem vollendeten 85. Lebensjahr in eine lebenslange Teilkapitalverrentung übergehen musste (§ 93 EStG i.V.m. AltZertG). ⁷ ⁸ Das neue AVD hebt diese Verrentungspflicht auf — der Auszahlplan kann über das 85. Lebensjahr hinaus laufen, ohne dass eine Leibrente folgen muss. ⁵
3. Die neue Förderung: Was bekomme ich vom Staat?
Das neue Fördersystem ist einfacher als Riester — und für die meisten attraktiver.
Grundzulage (proportional): ⁵ ⁹
- Für jeden eingezahlten Euro bis 360 €/Jahr: 50 Cent Staatszuschuss → max. 180 € Zulage
- Für jeden weiteren Euro bis 1.800 €/Jahr: 25 Cent Staatszuschuss → max. 360 € Zulage
- Maximale Grundzulage: 540 €/Jahr (bei 1.800 € Eigenbeitrag)
Beispiel:
Wer monatlich 150 € einzahlt (= 1.800 €/Jahr), bekommt 540 € Staatszulage dazu — das sind 30% des Eigenbeitrags als zusätzlichen staatlichen Beitrag. Beides zusammen — 1.800 € + 540 € = 2.340 € — fließt in das Depot.
Einzahlgrenze: Über die geförderten 1.800 € hinaus können bis zu 6.480 €/Jahr ins Depot eingezahlt werden. ²⁴ Auf den Mehrbetrag gibt es keine Zulage — aber der Steuerstundungseffekt (keine Abgeltungsteuer auf Erträge während der Laufzeit) läuft auf dem gesamten Betrag. Für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz kann das attraktiv sein.
Kinderzulage: 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr, ebenfalls proportional — bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 €. ⁵
Steuerlicher Vorteil — nachgelagerte Besteuerung:
Die Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar (Sonderausgabenabzug bis 2.340 €/Jahr). Gewinne im Depot bleiben ebenfalls steuerfrei — keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne oder Dividenden während der Laufzeit. Erst die Auszahlungen im Rentenalter werden mit dem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da Rentner typischerweise einen niedrigeren Steuersatz haben als im Erwerbsleben, ist das in der Regel vorteilhaft. ⁵
Was bedeutet „nachgelagerte Besteuerung“?
In der Fachsprache (auch international: „EET“ — Exempt, Exempt, Taxed) bedeutet das: steuerfrei einzahlen, steuerfrei ansparen, erst bei Auszahlung versteuern. Das Kürzel EET stammt aus dem internationalen Steuerdiskurs und wird auch in deutschen BMF-Dokumenten und DAV-Papieren verwendet — der deutsche Begriff ist
„nachgelagerte Besteuerung“. Das Gegenteil wäre ein normales Aktiendepot, auf dem Kursgewinne und Dividenden sofort mit Abgeltungsteuer belastet werden. Der Vorteil: Der Zinseszinseffekt arbeitet über Jahrzehnte auf dem vollen, ungeschmälerten Betrag.
Frühstart-Rente (separates Gesetz, ab 2026): ¹²
Für Kinder ab 6 Jahren zahlt der Staat 10 €/Monat in ein eigenes Depot — bis zum 18. Geburtstag. Aus diesen 1.440 € staatlicher Einzahlung können bei einer angenommenen Rendite von 6% p.a. bis zum Renteneintritt rund
28.800 € werden — ohne einen Euro Eigenbeitrag der Eltern. Stocken die Eltern mit weiteren 10 €/Monat auf, verdoppeln sich die Beträge entsprechend.
4. Garantie oder keine Garantie? Der entscheidende Unterschied
Hier beginnt der Kern der Reform — und der Unterschied zur alten Welt.
Die alte Welt: Warum Garantien teuer sind
Bei einer klassischen Lebensversicherung mit Garantieverzinsung musste der Versicherer sicherstellen, dass er am Ende der Laufzeit mindestens den zugesagten Betrag auszahlen kann — egal was an den Kapitalmärkten passiert(e). Das ist wie eine Wette mit dem Kunden: „Ich zahle mindestens X zurück, egal was passiert.“ Jedoch war der Versicherer bisher nicht frei in der Wahl seiner Methoden (die Anlagestrategie und -form).
Um diese Wette abzusichern, muss der Versicherer sehr vorsichtig anlegen: viele Anleihen, wenig Aktien, viel Absicherungsaufwand. In normalen Zinszeiten (3–4% Zins auf sichere Anleihen) funktionierte das leidlich. In der Nullzinsphase 2012–2022 war es ein Desaster: Die Anleihen warfen nichts ab, die Garantien mussten trotzdem erfüllt werden.
Die neue Welt: Garantiespektrum statt Garantiepflicht
Das AVRG schafft die gesetzliche Pflicht zur 100%-Beitragsgarantie ab. Stattdessen gibt es ein Spektrum:
- Depot ohne Garantie (0%): Volle Investition in ETFs/Fonds, maximale Renditechance, maximales Risiko
- Depot mit Teilgarantie (z.B. 80%): 80% der eingezahlten Beiträge sind zum Rentenbeginn garantiert, der Rest läuft marktabhängig
- Depot mit Vollgarantie (100%): Entspricht im Prinzip dem alten Riester-Modell — möglich, aber teuer
Der Sparer wählt selbst, wie viel Sicherheit er will — und zahlt dafür einen Preis in Form von niedrigerer Renditeerwartung. ⁵
Eine Analogie: In der Hühnerzucht unterscheidet man zwischen spezialisierten Legehybriden und sogenannten Zweinutzungsrassen. Die Legehybride legt verlässlich bis zu 320 Eier im Jahr — kleine, regelmäßige Lieferungen, Tag für Tag. Die Zweinutzungsrasse legt nur rund 230 Eier im Jahr, braucht echte Legepausen, legt dafür aber deutlich schwerere Eier. Wer am Jahresende das Gesamtgewicht aller gelegten Eier vergleicht, stellt fest: die Zweinutzungsrasse liefert im Mittel mehr „Ei“ — auch wenn mancher Sonntag mal ohne Frühstücksei bleibt. Verzicht auf tägliche Verlässlichkeit wird im Jahresschnitt belohnt. ¹³ Genauso verhält es sich mit Garantie und Rendite: Wer Sicherheit auf Knopfdruck will, bezahlt dafür — mit Ertrag. Wer Zeit hat und gelegentliche Schwankungen aushält, bekommt im Mittel mehr heraus. Der Aktienmarkt liefert historisch rund 5% Rendite pro Jahr — nicht garantiert auf zwei Jahre, aber verlässlich über zehn oder zwanzig.
5. Das Standarddepot: Vorsorge für alle, die keine Experten sind
Nicht jeder möchte sich mit ETF-Auswahl beschäftigen. Dafür gibt es das Standarddepot:
Jeder Anbieter (Bank, Versicherung, Direktbroker) ist gesetzlich verpflichtet, ein Standardprodukt anzubieten. Es besteht aus zwei Fonds:
- Rendite-Baustein: Ein breit gestreuter Aktien-ETF (z.B. auf den MSCI World)
- Sicherheits-Baustein: Ein Staatsanleihen-ETF
Die Aufteilung zwischen beiden Bausteinen wird vom Anbieter automatisch gesteuert — je näher der Renteneintritt rückt, desto konservativer wird die Anlage („Ablaufmanagement“). Maximale Effektivkosten: 1% p.a. — gesetzlich gedeckelt. ⁹
Das Standarddepot entspricht konzeptionell dem „Pantoffel-Portfolio“ der Stiftung Warentest: einfach, günstig, breit gestreut.
Wer möchte, kann von den Voreinstellungen abweichen und eigene Fonds wählen — solange diese auf der regulatorischen Positivliste stehen (OGAW-Fonds, bestimmte ELTIF, regulierte Alternatives). Ausgeschlossen bleiben Einzelaktien und Kryptowährungen. ⁶
Wer darf ein Altersvorsorgedepot anbieten? Ein neuer Wettbewerb entsteht
Das ist eine der stillen, aber weitreichenden Konsequenzen des AVRG — und sie betrifft nicht nur Sparer, sondern die gesamte Finanzbranche.
Bisher war das Geschäft mit geförderter Altersvorsorge faktisch ein Reservat von Versicherungen und Banken. Die Produktkomplexität — Garantiekonstruktion, Verrentungspflicht, aufsichtsrechtlicher Aufwand nach VAG — war eine natürliche Markteintrittsbarriere, die Neueinsteiger fernhielt.
Das AVD bricht diese Barriere auf: Jeder Anbieter, der eine staatliche Zertifizierung erhält, darf ein Altersvorsorgedepot anbieten — unabhängig davon, ob er eine Versicherungslizenz hat. Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die laufende Aufsicht übernimmt die BaFin. ¹⁴ Ein zertifiziertes Depot ist technisch deutlich schlanker als eine fondsgebundene Rentenversicherung — kein Versicherungsmantel, keine Garantiereservierung, keine VAG-Eigenmittelanforderungen.
Was ist ein Direktbroker?
Als Direktbroker (im Englischen oft „Neobroker“ genannt) bezeichnet man rein digitale Wertpapierbroker ohne Filialnetz und ohne Anlageberater — mit entsprechend niedrigen Kosten. Bekannte deutsche Beispiele sind Trade Republic, Scalable Capital und Finanzen.net Zero. Sie verdienen nicht an Produktprovisionen, sondern an Ordergebühren und Zinserträgen. Zu beachten: Das bisherige Modell der sogenannten „Payment for Order Flow“-Vergütungen (PFOF) — bei dem Direktbroker Provisionen von Handelsplätzen für die Weiterleitung von Kundenorders erhielten — wird ab 1. Juli 2026 EU-weit verboten (Art. 39a MiFIR). Deutschland nutzte eine Übergangsfrist bis zu diesem Datum. ²³ Die Direktbroker müssen ihre Geschäftsmodelle entsprechend anpassen — ob und wie sich das auf Kosten für AVD-Sparer auswirkt, bleibt abzuwarten. Genau dieser Kostenstruktur verdanken sie ihren Vorteil: Ein AVD ohne Versicherungsmantel ist für sie ein Heimspiel.
Das Ergebnis ist ein echter Wettbewerb, den es in der geförderten Altersvorsorge bisher nicht gab: Klassische Banken und Versicherungen stehen nun Schulter an Schulter mit Direktbrokern im selben regulierten Rahmen. Der Gesetzgeber hat die Spielregeln vereinheitlicht — und der Markt entscheidet über Preis und Qualität. Trade Republic hat bereits einen Zertifizierungsantrag bei der BaFin eingereicht und plant, zum 1. Januar 2027 mit einem fertigen AVD am Markt zu sein. ¹⁵ Auch Scalable Capital, ING und DKB haben Interesse signalisiert. ¹⁶
Für Sparer bedeutet das: mehr Auswahl, niedrigere Kosten, mehr Transparenz. Die gedeckelten Wechselkosten (in den ersten fünf Jahren maximal 150 €, danach kostenlos) verstärken diesen Wettbewerbsdruck weiter — ein Anbieter kann sich schlechten Service nicht mehr leisten, ohne Kunden zu verlieren. ¹⁶
6. Der Blick hinter die Kulissen: Was das für LV-Gesellschaften bedeutet
Ein tieferer Einstieg in die versicherungstechnische und regulatorische Perspektive lohnt sich — das AVRG verändert die Produktwelt der Lebensversicherer grundlegend.
6.1 Das Ende der MindZV-Welt für Neuprodukte
Klassische Lebensversicherungsprodukte mit Überschussbeteiligung unterlagen der Mindestzuführungsverordnung (MindZV). ¹⁷ Diese schreibt vor, dass LV-Gesellschaften einen Großteil ihrer erwirtschafteten Überschüsse an überschussberechtigte Versicherungsnehmer weitergeben müssen — konkret:
- 90% des anteiligen Kapitalanlageergebnisses (über dem Rechnungszins)
- 90% des Risikoergebnisses
- 50% des übrigen Ergebnisses
Diese Beträge fließen in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) und werden von dort an die Kunden ausgeschüttet (Überschussbeteiligung) oder als Direktgutschrift gutgeschrieben. ¹⁸
Das Konstrukt funktioniert nur, weil der Versicherer das Anlagerisiko trägt — und dafür im Gegenzug einen Teil des Ertrags behalten darf. Im AVD-Modell ohne Garantie entfällt dieser Mechanismus vollständig: Das Anlagerisiko liegt beim Sparer, nicht beim Versicherer. Die MindZV ist für diese Produktklasse schlicht irrelevant.
6.2 Die fondsgebundene LV als Vorläufer
Fondsgebundene Lebensversicherungen (FLV) haben diesen Übergang bereits vollzogen: Das Anlagerisiko trägt der Versicherungsnehmer, der Versicherer verwaltet die Einheiten (Units) im Deckungsstock für Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers. Die MindZV gilt für FLV-Anteile nicht. ¹⁹
Das AVD geht einen Schritt weiter: Es entfernt auch noch den Versicherungsmantel. Beim FLV zahlt der Kunde implizit für die Versicherungsstruktur (Verwaltung, Regulierung als Versicherungsprodukt, Risikoschutz im Todesfall). Beim AVD entfällt dieser Mantel — das Depot ist ein Wertpapierdepot unter Finanzmarktregulierung (MiFID II, WpHG), nicht unter VAG. ⁶
6.3 Aktuarielle Implikationen: Rückkaufswerte und Auszahlungsphase
Wer mit der Berechnung von Rückkaufswerten fondsgebundener LV vertraut ist, erkennt die strukturelle Ähnlichkeit: Der Rückkaufswert entspricht dem aktuellen Depotwert abzüglich ggf. vereinbarter Abschluss- und Verwaltungskosten. Im AVD ist dasselbe Prinzip umgesetzt — aber transparenter und mit gesetzlichem Kostendeckel. ⁵
Neu und aktuariell interessant ist die Auszahlungsphase:
- Auszahlplan bis 85: Der Sparer erhält monatliche Zahlungen aus seinem Depot bis zum 85. Lebensjahr. Das restliche Kapital verbleibt im Portfolio und wird weiter investiert. Wer früh stirbt, hinterlässt ein Restguthaben (vererbbar). Wer länger lebt, läuft in das Langlebigkeitsrisiko — das Kapital könnte vor dem Tod aufgebraucht sein. ¹⁰
- Leibrente: Klassische versicherungstechnische Lösung. Der Sparer tauscht sein Kapital gegen eine lebenslange garantierte Rente. Das Langlebigkeitsrisiko trägt der Versicherer (Kollektivausgleich über Sterbetafel).
- Kombination: 30% Einmalzahlung + Verrentung des Rests. ⁵
Die Adverse Selektion bei der Leibrentenoption ist ein klassisches versicherungstechnisches Problem: Wer eine Leibrente wählt, tut das häufig, weil er glaubt, lange zu leben — was die Kalkulation für den Anbieter schwieriger macht, da das Kollektiv der Leibrenten-Wähler überdurchschnittlich langlebig ist. ¹⁰
7. Risikoperspektive: Was der Garantieverzicht wirklich bedeutet
Ein Risikomanager würde nicht fragen „wie vermeide ich Risiko?“ — sondern „welches Risiko lohnt sich?“
7.1 Sequenzrisiko — das unterschätzte Hauptrisiko
Das größte Risiko im AVD ist nicht der Totalverlust — breit gestreute ETFs auf den MSCI World haben historisch über jeden 15-Jahres-Zeitraum seit 1970 positive Renditen erzielt. ¹¹ Das Hauptrisiko ist das Sequenzrisiko: schlechte Renditen zum falschen Zeitpunkt.
Wer fünf Jahre vor Rentenbeginn einen starken Markteinbruch erlebt (z.B. -40% wie 2008), hat wenig Zeit zur Erholung. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer Mitte 30 kann er nicht einfach warten — er braucht das Geld bald. Das Standarddepot adressiert das durch Ablaufmanagement (schrittweise Umschichtung in Anleihen je näher der Rententermin rückt) — aber es bleibt ein Restrisiko. ⁹
Quantitative Perspektive: Monte-Carlo-Simulationen über historische Renditeverteilungen des MSCI World zeigen, dass der 5%-Quantil-Pfad (d.h. das schlechteste Szenario für 5% der Sparer) bei 30 Jahren Anlagehorizont immer noch deutlich über der Nulllinie liegt. Bei 10 Jahren Anlagehorizont ist das nicht mehr so eindeutig.
7.2 Inflationsrisiko und nachgelagerte Besteuerung
Das EET-Prinzip besteuert nominale Auszahlungen. Eine Inflation von 3% p.a. über 30 Jahre halbiert die Kaufkraft. Die nachgelagerte Besteuerung verstärkt diesen Effekt potenziell: Wenn die nominale Auszahlung 200.000 € beträgt, aber die reale Kaufkraft davon nur 100.000 € entspricht, zahlt der Sparer trotzdem auf 200.000 € Steuern. Die alte Kritik am nachgelagerten Besteuerungssystem unter Inflation bleibt damit bestehen. ⁵
7.3 Regulatorische Lücke: Kein Solvency-II-Äquivalent auf der Nachfrageseite
Solvency II schützt Versicherungsnehmer dadurch, dass Versicherer ausreichend Kapital vorhalten müssen. Im AVD-Modell trägt der Sparer das Anlagerisiko selbst — es gibt kein Pendant zu Solvency II auf der Nachfrageseite. Der Gesetzgeber setzt stattdessen auf Produktregulierung (Positivliste, Kostendeckel, Standardprodukt) und Transparenzpflichten. Ob das ausreicht, wird die Praxis zeigen. ⁶
8. Fazit: Ein echter Neustart — mit Risiken und Chancen
Das AVRG ist keine kosmetische Korrektur. Es ist ein grundlegender Paradigmenwechsel:
Von: Staatlich erzwungene Sicherheit, teurer Versicherungsmantel, geringe Rendite, wenig Flexibilität.
Zu: Eigenverantwortliche Risikoentscheidung, direkter Kapitalmarktzugang, höhere Renditechancen, mehr Transparenz.
Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Der MSCI World hat über lange Zeiträume reale Renditen von 5–7% p.a. erwirtschaftet — weit mehr als klassische Riester-Produkte in der Niedrigzinsphase. ¹¹
Die Kehrseite: Eigenverantwortung setzt Eigenverständnis voraus. Wer nicht weiß, was Sequenzrisiko ist, trifft möglicherweise falsche Entscheidungen zum falschen Zeitpunkt. Hier liegt eine echte gesellschaftliche Aufgabe — finanzielle Bildung muss gefördert werden, nicht nur Produkte.
Das AVRG eröffnet interessante neue Produktgestaltungsräume — insbesondere bei der Auszahlungsphase (hybride Modelle aus Auszahlungsplan und Leibrente) und bei innovativen Garantiestrukturen (CPPI-basierte Teilgarantien, dynamische Gleitpfade). ¹⁹
Stand und Ausblick: Dieser Artikel beschreibt das AVRG in seiner verabschiedeten Form — wichtige Durchführungsverordnungen stehen jedoch noch aus und werden nicht vor Herbst 2026 erwartet. ²⁴ Anbieter entwickeln damit Produkte unter teilweise noch offenen Rahmenbedingungen; Sparer sollten in den ersten Monaten nach Einführung besonders genau hinschauen. Für spezifische Gruppen — insbesondere Bestandskunden mit Wohnriester oder Bausparkassenverträgen — gelten darüber hinaus eigene Übergangsregeln, die einen separaten Artikel rechtfertigen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand April 2026 wieder. Das AVRG ist vom Bundestag beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Einzelne Details können sich noch ändern. Dieser Artikel stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.
Quellenverzeichnis
Alle im Artikel verwendeten Quellen sind am Zitat mit einer hochgestellten Nummer gekennzeichnet, z.B. ¹.
| Ref |
Quelle |
| ¹ |
Finanzwende e.V.: Kosten von Riester-Verträgen – Studie zu 65 Riester-Rentenversicherungen. https://www.finanzwende.de/themen/verbraucherschutz/riester-rente/riester-viel-gebuehren-wenig-rente/kosten-von-riester-vertraegen |
| ² |
Das Investment / BMAS-Statistik: Zahl der Riester-Verträge sinkt. https://www.dasinvestment.com/bmas-statistik-zahl-der-riester-vertraege-sinkt-erneut/ |
| ³ |
Procontra-online: Über 200.000 Riester-Verträge weniger (Q2/2023). https://www.procontra-online.de/versicherer/artikel/ueber-200-000-riestervertraege-weniger |
| ⁴ |
BMAS: Statistik zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente). https://www.bmas.de |
| ⁵ |
BMF: FAQ Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand April 2026). https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html |
| ⁶ |
Bundesregierung: FAQ Reform der privaten Altersvorsorge (27.03.2026). https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-private-altersvorsorge-2400072 |
| ⁷ |
Haufe: Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen (§ 93 EStG, AltZertG). https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/riester-rente-62-unschaedliche-auszahlungen |
| ⁸ |
VerbraucherService Bayern: Riester – Smarte Verwendungsmöglichkeiten in der Auszahlphase. https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/altersvorsorge/riester-smarte-verwendungsmoeglichkeiten-in-der-auszahlphase |
| ⁹ |
BMF Monatsbericht Januar 2026: Neustart für die private Altersvorsorge. https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/01/ |
| ¹⁰ |
DRV Bund / rentenupdate: Riester-Rente: Ist ein Auszahlungsplan Alterssicherung? (2024). https://rentenupdate.drv-bund.de/DE/1_Archiv/Archiv/2024/07_Langlebigkeit.html |
| ¹¹ |
Prof. Dr. Hartmut Walz Finanzblog: Altersvorsorgedepot beschlossen (April 2026). https://hartmutwalz.de/altersvorsorgedepot-beschlossen/ |
| ¹² |
diefinanzchecker.de: Altersvorsorgedepot ab 2027 — Förderung, Funktionsweise, Kosten. https://www.diefinanzchecker.de/ratgeber/altersvorsorge-depot |
| ¹³ |
agrarheute.com: Zweinutzungshuhn: Das verbirgt sich dahinter — Legeleistung Legehybrid ~320 Eier/Jahr vs. Zweinutzungshuhn ~230 Eier/Jahr. https://www.agrarheute.com/tier/zweinutzungshuhn-verbirgt-dahinter-608166 |
| ¹⁴ |
Handelsblatt Vergleich: Altersvorsorgedepot: Versteuern erst im Ruhestand — Zertifizierung BZSt, Aufsicht BaFin. https://www.handelsblatt.com/vergleich/altersvorsorgedepot-und-steuern/ |
| ¹⁵ |
aktienrenterechner.de: Trade Republic kündigt Altersvorsorgedepot an — BaFin-Zertifizierungsantrag, Start 01.01.2027. https://aktienrenterechner.de/news/trade-republic-depot-ankuendigung |
| ¹⁶ |
finanzfacts.de: Altersvorsorgedepot 2027 — Anbieterfeld, Wechselkosten, ING/DKB/Scalable Capital. https://finanzfacts.de/wiki/altersvorsorgedepot/ |
| ¹⁷ |
Gesetze im Internet: Mindestzuführungsverordnung (MindZV) — aktuelle Fassung. https://www.gesetze-im-internet.de/mindzv_2016/ |
| ¹⁸ |
ASCORE Analyse: Überschussbeteiligung und die Rolle der MindZV — RfB, Direktgutschrift, Überschussquote. https://ascore.de/maximierung-der-kundengewinne-die-zentrale-rolle-der-mindestzufuehrungsverordnung |
| ¹⁹ |
Gabler Versicherungslexikon / Versicherungsmagazin: Niedrigzinsszenario und Konsequenzen für die Lebensversicherung — FLV, VAG, MiFID II. https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/das-niedrigzinsszenario-und-seine-konsequenzen |
| ²⁰ |
Tagesspiegel: Aktien für die Altersvorsorge — CDU-Forderung, Altersvorsorge in deutsche Unternehmen zu investieren. https://www.tagesspiegel.de/politik/aktien-fur-die-altersvorsorge-4994896.html |
| ²¹ |
Deutsches Aktieninstitut (DAI): Aktionärszahlen 2025 — 14,1 Millionen Aktienanleger in Deutschland, rund 20% der Bevölkerung ab 14 Jahren. https://www.dai.de/en/shareholder-numbers |
| ²² |
DAI Aktionärszahlen 2024: Zeit für politische Impulse — 17,2% der Bevölkerung ab 14 Jahren; internationaler Vergleich. https://www.dai.de/fileadmin/user_upload/DAI_24037_Aktionaerszahlen_2024_250108_150dpi.pdf |
| ²³ |
XTB: Was ist Payment for Order Flow? Verbot ab Juli 2026 — MiFIR Art. 39a, Übergangsfrist Deutschland bis 30.06.2026. https://www.xtb.com/de/ausbildung/payment-for-order-flow |
| ²⁴ |
DAV-Jahrestagung April 2026, Bauspar-Session: Vortrag Backes/Strauch (LBS Süd) — Einzahlgrenze 6.480 €/Jahr Sparphase; Vortrag Schloen/Dijkstra (Debeka) — Keine Vorabzertifizierung, Selbstdeklaration ab 01.01.2027. (Internes Tagungsmaterial) |