Industry Coach

Autor: Kay Moritzen

Versicherungsplanspiel

Über diesen Link kann man direkt das Versicherungsplanspiel ausprobieren: 🔗 coremoon.github.io/davplanspiel


Was ist das Versicherungsplanspiel?

Das Versicherungsplanspiel ist eine interaktive Simulation für den Einsatz in der versicherungs- und finanzmathematischen Ausbildung. Teilnehmer schlüpfen in die Rolle von Versicherungsgesellschaften und treffen in mehreren Runden strategische Entscheidungen zu Prämien und Dividenden – während sie gleichzeitig ihre Solvenzquote im Blick behalten müssen.

Das Spiel eignet sich für Seminare, Vorlesungen und Übungen, in denen Themen wie Schadenmodellierung, Marktmechanismen, versicherungstechnisches Ergebnis und Kapitalmanagement erlebbar gemacht werden sollen.


Spielablauf

Rollen

RolleAufgabe
SpielleiterErstellt das Spiel, startet Runden, läuft den Algorithmus
Gruppe (Team)Gibt Prämienanpassung und Dividende pro Runde ein
ZuschauerLese-Zugriff auf Gruppenanalysen

Wie läuft eine Runde ab?

  1. Der Spielleiter erstellt ein Spiel und teilt den 4-Wörter-Code (z.B. apfel-hund-katze-stern) mit den Teams
  2. Jedes Team meldet sich mit einem Firmennamen an und erhält beim ersten Login einen 4-stelligen PIN – der nur einmal angezeigt wird
  3. Teams entscheiden pro Runde: Prämie erhöhen oder senken? Wie viel Dividende ausschütten?
  4. Wenn alle Teams ihre Eingaben gespeichert haben, startet der Spielleiter den Algorithmus
  5. Ergebnisse (Policenzahl, Eigenkapital, Solvenzquote, Gewinn) sind sofort für alle sichtbar
  6. Nach allen Runden zeigt die Platzierungsseite den Gewinner

Entscheidungsparameter

Jedes Team gibt pro Runde zwei Werte ein:

  • Prämienanpassung (± Prozent): Wer günstiger ist, gewinnt Marktanteile – aber riskiert Verluste
  • Dividende (in €): Ausschüttung reduziert das Eigenkapital; zu wenig Kapital führt zum Ausschluss

Das mathematische Modell

Der Kern des Spiels ist ein versicherungstechnischer Algorithmus – ein TypeScript-Port des ursprünglichen R-Modells (alg.R).

Schadenmodellierung

Schäden werden durch ein kollektives Schadenmodell mit lognormaler Näherung modelliert:

  • Erwarteter Gesamtschaden: E[S] = n · μ (Policenzahl × mittlerer Einzelschaden)
  • Standardabweichung: berechnet aus Schadenparametern und Policenzahl
  • Quantil (für Kapitalanforderung): qlnorm(p, μ_log, σ_log)

Kundenwanderung

Die Marktanteilsveränderung basiert auf Preiselastizität:

  • Kunden vergleichen die eigene Prämie mit dem Marktdurchschnitt
  • Günstigere Anbieter ziehen Kunden an – modelliert über eine Wanderungsmatrix
  • Zufallskomponente simuliert reales Kundenverhalten

Solvenz

Eine Solvenzquote unterhalb des Minimums (MinSolv) schränkt die maximale Dividende ein. Dies spiegelt regulatorische Anforderungen (ähnlich Solvency II) wider.


Technische Umsetzung

Das Spiel läuft vollständig im Browser – kein Server, keine Installation für Teilnehmer.

KomponenteTechnologie
FrontendTypeScript + Vite (statisches Bundle)
DatenbankSupabase (PostgreSQL + Realtime)
AuthentifizierungSupabase Auth (Spielleiter), PIN-basiert (Teams)
Echtzeit-UpdatesSupabase Realtime (WebSocket)
DeploymentGitHub Pages (automatisch via GitHub Actions)
SprachenDeutsch und Englisch (umschaltbar per Flagge)

Warum kein Server?

Der gesamte Algorithmus läuft clientseitig im Browser. Nur Spielzustände und Eingaben werden in der Datenbank gespeichert. Das bedeutet: keine laufenden Serverkosten, keine Wartung, und das Spiel ist für jeden Link-Aufruf sofort verfügbar.


Für Lehrende: So starten Sie

Schnellstart (2 Minuten)

  1. Spielleiter-Konto erstellen auf coremoon.github.io/davplanspiel
  2. Nach dem Login: „Neues Spiel erstellen“ – Gruppenanzahl und Runden einstellen
  3. Den angezeigten 4-Wörter-Code an die Teams weitergeben (per Beamer, Chat, etc.)
  4. Teams melden sich unter „Gruppe“ an – jedes Team gibt seinen Firmennamen ein
  5. Runden starten wenn alle Teams bereit sind

Empfohlene Spielkonfiguration für Seminare

ParameterEmpfehlung
Anzahl Teams3 – 6
Runden4 – 6
Jahre pro Runde1
Zufallsmodusaktiviert

Didaktische Hinweise

  • Vor dem Spiel: Grundbegriffe klären – Solvenzquote, kombinierte Schaden-Kosten-Quote, Preiselastizität
  • Zwischen den Runden: Ergebnisse gemeinsam besprechen – warum hat Team X Marktanteile verloren?
  • Nach dem Spiel: Platzierungsseite diskutieren – war die Gewinnerstrategie nachhaltig?

Spieler-Login: Der 4-Wörter-Code

Das Spiel verwendet ein einfaches aber robustes Identifikationssystem:

apfel-hund-katze-stern   ← 4 Wörter (Deutsch)
apple-horse-kite-star    ← dieselbe ID auf Englisch
AHKS                     ← Kurzform (4 Buchstaben)

Alle Formen sind gleichwertig. Tippfehler werden automatisch korrigiert. Der Code ist global eindeutig und identifiziert ein aktives Spiel – ähnlich wie ein Zoom-Link für eine Videokonferenz.


Analyse und Auswertung

Während und nach dem Spiel stehen Analyseseiten zur Verfügung:

Gruppenanalyse

  • Prämien- und Policenverlauf im Zeitvergleich
  • Quoten: Schadenquote, Kostenquote, kombinierte S-K-Quote, Solvenzquote
  • Eigenkapital- und Dividendenentwicklung
  • Vergleich mit Mitbewerber-Prämien

Marktanalyse

  • Marktanteile aller Teams im Zeitverlauf
  • Durchschnittsprämie im Markt
  • Gesamtausschüttungen und Solvenzquoten im Vergleich

Übersicht (Spielleiter)

  • Alle Eingaben und Ergebnisse im Rohdatenformat
  • CSV-Export für eigene Auswertungen in R, Python oder Excel

Open Source

Das Spiel ist vollständig quelloffen.

🎮 Live-Versioncoremoon.github.io/davplanspiel
💻 Quellcodegithub.com/coremoon/davplanspiel
📄 LizenzSiehe LICENSE im Repository

Für technisch Interessierte

Das Repository enthält:

  • Vollständiger TypeScript-Quellcode (Frontend, Algorithmus, Tests)
  • Datenbankschema mit Migrations-SQL
  • GitHub Actions Workflow für automatisches Deployment
  • Headless-Simulation ohne Browser (make simulate)
  • Dokumentation zum lokalen Setup mit eigenem Supabase-Projekt
git clone https://github.com/coremoon/davplanspiel.git
cd davplanspiel
make install && make dev
# → http://localhost:5173

Häufige Fragen

Brauchen Teilnehmer eine Registrierung? Nein. Teams melden sich nur mit einem Firmennamen und dem 4-Wörter-Code an. Kein Konto, keine E-Mail. Nur der Spielleiter benötigt ein Konto.

Können mehrere Spiele gleichzeitig laufen? Ja. Jedes Spiel hat einen eigenen Code. Verschiedene Spielleiter können unabhängig voneinander spielen.

Funktioniert das Spiel auf Smartphones? Ja, die Oberfläche ist responsiv. Für die Gruppenansicht (Eingaben) reicht ein Smartphone. Die Analyseseiten sind auf größeren Bildschirmen komfortabler.

Kann ich das Spiel für eigene Zwecke anpassen? Ja. Der Quellcode ist öffentlich. Algorithmus-Parameter (Schadenverteilung, Elastizität, Fixkosten etc.) sind im Spielleiter-Dashboard einstellbar. Für tiefergehende Anpassungen steht der vollständige TypeScript-Quellcode zur Verfügung.

Wie lange dauert ein Spiel? Mit 4 Teams und 4 Runden: ca. 30–45 Minuten inkl. Diskussion. Kürzere Varianten (2–3 Runden) sind für 20 Minuten-Slots geeignet.

Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG): Was sich ändert, warum es wichtig ist — und was dahinter steckt

Für wen ist dieser Artikel?

Dieser Artikel richtet sich an alle, die verstehen wollen, was das AVRG bedeutet — egal ob Schüler, Rentner, Fachkollege oder Entscheider in einer Versicherungsgesellschaft. Der Aufbau des Artikels ist dergestalt, dass er sich im Verlauf zunehmend technisch steigern wird:

  • Abschnitte 1–3: sollen allgemein verständlich keine Vorkenntnisse verlangen.
  • Abschnitte 4–5: sind für Interessierte geeignet, die etwas Finanzwissen mitbringen.
  • Abschnitte 6–7: sind an Fachkollegen adressiert (Aktuare, Quants, Produktentwickler).

Bewusst ausgeklammert: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die gesetzliche Rentenversicherung werden hier nicht behandelt — nicht weil sie unwichtig wären, sondern weil dieser Artikel nicht genügend Raum bietet. Das AVRG betrifft ausschließlich die private, freiwillige, staatlich geförderte Altersvorsorge.


1. Das Problem: Warum überhaupt eine Reform?

Man stelle sich vor, man würde 30 Jahre lang sparen — jeden Monat Geld für die eigene Rente — und am Ende ist die Rendite kaum höher als auf einem Sparbuch. Genau das ist vielen Riester-Sparern passiert.

Zum Vergleich: Auch die Rürup-Rente (Basisrente) folgt einem ähnlichen Grundprinzip staatlich geförderter, nachgelagerter Besteuerung — ist jedoch primär auf Selbstständige und Gutverdiener ausgerichtet und wird in diesem
Artikel nicht weiter behandelt. Das AVRG reformiert ausschließlich das Riester-System.

Die Riester-Rente, 2002 eingeführt, war gut gemeint: Der Staat bezuschusst private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Das Problem lag in der Konstruktion: Anbieter (Versicherungen, Banken) mussten garantieren,
dass am Ende der Sparphase mindestens alle eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Diese 100%-Beitragsgarantie ist teuer erkaufte Sicherheit.

Und nicht nur das: Eine unabhängige Studie von Finanzwende e.V. hat 65 Riester-Rentenversicherungen ausgewertet und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis — bei einem durchschnittlichen Vertrag floss nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in Kosten; in der Spitze waren es sogar 38 von 100 Euro. ¹ Dieser Anteil steht nicht für die Altersvorsorge zur Verfügung — er ist Marge für Versicherungen und Banken, Provision für Vermittler, Verwaltungsaufwand für die Garantiekonstruktion.

Um die Garantie zu halten, mussten Versicherer das Geld überwiegend in sichere, aber renditearme Anlagen stecken: Staatsanleihen, festverzinsliche Papiere. In der langen Niedrigzinsphase nach 2008 warfen diese kaum noch Renditen ab. Die Kosten der Garantie fraßen einen großen Teil der ohnehin mageren Erträge auf.

Das Ergebnis: Nach ihrem Höchststand von 16,6 Millionen Verträgen Ende 2018 sank die Zahl der Riester-Verträge kontinuierlich. ² Allein im ersten Halbjahr 2023 gingen über 200.000 Verträge verloren. ³ Viele Sparer kündigten,
stellten Beiträge ein oder ließen Verträge ruhend stellen — Ende 2024 gab es noch rund 15 Millionen Verträge, Tendenz weiter fallend. ⁴

Kurz gesagt: Die Riester-Rente war zu sicher, zu teuer und zu unflexibel. Das AVRG ist die Antwort darauf.

Das AVRG fällt in eine Zeit, in der die Politik die schwache deutsche Aktienkultur aktiv adressiert. Während in den USA mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Aktien investiert, sind es in Deutschland trotz zuletzt steigender Tendenz nur rund 20% — weit hinter Schweden, der Schweiz oder den Niederlanden. ²¹ ²² Aus Reihen der CDU wurde wiederholt gefordert, die geförderte Altersvorsorge solle stärker in deutsche Unternehmen fließen, damit „deren wirtschaftlicher Erfolg auch in die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten fließt.“ ²⁰ Das AVRG ist damit nicht nur eine Produktreform — es ist auch ein Versuch, die Deutschen als Mitgesellschafter ihrer eigenen Volkswirtschaft zu gewinnen.


2. Was ist das AVRG? Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) wurde am 27. März 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen (Bundestagsdrucksache 21/4088). ⁶ Es tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Was passiert mit bereits existierenden Riester-Verträgen?
Nichts — automatisch. Bestehende Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden. Niemand wird gekündigt oder zwangsumgestellt. Ab 2027 können jedoch keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Wer möchte, kann seinen Riester-Vertrag freiwillig in das neue System übertragen. Dabei ist folgendes zu beachten: Eine Rückabwicklung oder Kündigung des alten Vertrags wäre in den meisten Fällen nachteilig — es müssten staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, und die bereits gezahlten Abschlusskosten werden nicht erstattet. ⁵
Die sinnvollere Option für die meisten Sparer ist daher: Den bestehenden Riester-Vertrag ruhend stellen (keine weiteren Beiträge, Kapitalhöhe wird fixiert wächst aber durch Zins) und parallel ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen. Eine Übertragung des Riester-Guthabens in das neue Depot ist möglich, verursacht jedoch einmalige Kosten und schließt eine erneute Förderung im Übertragungsjahr aus. ⁵ Im Zweifel lohnt sich eine individuelle Beratung — die
Rückabwicklung zugunsten der Anbieter ist keine empfehlenswerte Option.

Keine Vorabzertifizierung mehr — ein echter Paradigmenwechsel: ²⁴
Bisher mussten Anbieter ein Produkt vor dem Vertrieb vollständig vom BZSt prüfen und zertifizieren lassen. Das neue System dreht das Verfahren um: Anbieter versichern die Gesetzeskonformität selbst und dürfen sofort ab 1. Januar 2027 starten. Das BZSt prüft nachträglich im Stichprobenverfahren. Das beschleunigt den Markteintritt erheblich — birgt aber auch das Risiko, dass Produkte in Umlauf kommen, die später korrigiert werden müssen. Für Sparer bedeutet das: In den ersten Jahren nach Einführung ist besondere Aufmerksamkeit bei der Produktwahl angebracht.

Was ist neu?
Das Herzstück der Reform ist das Altersvorsorgedepot (AVD) — ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in das direkt in ETFs und Fonds investiert werden kann. Erstmals ohne Garantiezwang, erstmals auch für Selbstständige und Freiberufler zugänglich. ⁶

Die Eckdaten des neuen Systems

Merkmal Riester (alt) Altersvorsorgedepot (neu)
Garantie 100% Beitragsgarantie Pflicht 0%, 80% oder 100% wählbar
Anlage Überwiegend Anleihen / Versicherungsmantel ETFs, Fonds, breit gestreut
Grundzulage Bis zu 175 €/Jahr (anteilig bei Unterschreitung des Mindestbeitrags) Proportional bis 540 €/Jahr
Kinderzulage 185 € (vor 2008) / 300 € pro Kind 300 € pro Kind
Berechtigt Pflichtversicherte Angestellte, Beamte nun auch Selbstständige, Freiberufler
Max. Kosten Keine gesetzliche Obergrenze 1% p.a. für Standarddepot
Auszahlung Auszahlplan bis 85, dann Pflicht-Leibrente ⁷ ⁸ Auszahlplan (Rate per Formel, alle 3 Jahre neu berechnet, mind. bis 85), Leibrente, Mix — ohne Verrentungspflicht
Neue Verträge ab (eingestellt ab 01.01.2027) 1. Januar 2027

Hinweis zur Auszahlung (Riester): Das alte Recht sah zwei Wege vor: entweder (a) eine direkte lebenslange Leibrente, oder (b) einen zeitlich befristeten Auszahlplan, der jedoch spätestens ab dem vollendeten 85. Lebensjahr in eine lebenslange Teilkapitalverrentung übergehen musste (§ 93 EStG i.V.m. AltZertG). ⁷ ⁸ Das neue AVD hebt diese Verrentungspflicht auf — der Auszahlplan kann über das 85. Lebensjahr hinaus laufen, ohne dass eine Leibrente folgen muss. ⁵


3. Die neue Förderung: Was bekomme ich vom Staat?

Das neue Fördersystem ist einfacher als Riester — und für die meisten attraktiver.

Grundzulage (proportional): ⁵ ⁹

  • Für jeden eingezahlten Euro bis 360 €/Jahr: 50 Cent Staatszuschuss → max. 180 € Zulage
  • Für jeden weiteren Euro bis 1.800 €/Jahr: 25 Cent Staatszuschuss → max. 360 € Zulage
  • Maximale Grundzulage: 540 €/Jahr (bei 1.800 € Eigenbeitrag)

Beispiel:
Wer monatlich 150 € einzahlt (= 1.800 €/Jahr), bekommt 540 € Staatszulage dazu — das sind 30% des Eigenbeitrags als zusätzlichen staatlichen Beitrag. Beides zusammen — 1.800 € + 540 € = 2.340 € — fließt in das Depot.

Einzahlgrenze: Über die geförderten 1.800 € hinaus können bis zu 6.480 €/Jahr ins Depot eingezahlt werden. ²⁴ Auf den Mehrbetrag gibt es keine Zulage — aber der Steuerstundungseffekt (keine Abgeltungsteuer auf Erträge während der Laufzeit) läuft auf dem gesamten Betrag. Für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz kann das attraktiv sein.

Kinderzulage: 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr, ebenfalls proportional — bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 €. ⁵

Steuerlicher Vorteil — nachgelagerte Besteuerung:
Die Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar (Sonderausgabenabzug bis 2.340 €/Jahr). Gewinne im Depot bleiben ebenfalls steuerfrei — keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne oder Dividenden während der Laufzeit. Erst die Auszahlungen im Rentenalter werden mit dem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da Rentner typischerweise einen niedrigeren Steuersatz haben als im Erwerbsleben, ist das in der Regel vorteilhaft. ⁵

Was bedeutet „nachgelagerte Besteuerung“?
In der Fachsprache (auch international: „EET“ — Exempt, Exempt, Taxed) bedeutet das: steuerfrei einzahlen, steuerfrei ansparen, erst bei Auszahlung versteuern. Das Kürzel EET stammt aus dem internationalen Steuerdiskurs und wird auch in deutschen BMF-Dokumenten und DAV-Papieren verwendet — der deutsche Begriff ist
„nachgelagerte Besteuerung“. Das Gegenteil wäre ein normales Aktiendepot, auf dem Kursgewinne und Dividenden sofort mit Abgeltungsteuer belastet werden. Der Vorteil: Der Zinseszinseffekt arbeitet über Jahrzehnte auf dem vollen, ungeschmälerten Betrag.

Frühstart-Rente (separates Gesetz, ab 2026): ¹²
Für Kinder ab 6 Jahren zahlt der Staat 10 €/Monat in ein eigenes Depot — bis zum 18. Geburtstag. Aus diesen 1.440 € staatlicher Einzahlung können bei einer angenommenen Rendite von 6% p.a. bis zum Renteneintritt rund
28.800 € werden — ohne einen Euro Eigenbeitrag der Eltern. Stocken die Eltern mit weiteren 10 €/Monat auf, verdoppeln sich die Beträge entsprechend.

4. Garantie oder keine Garantie? Der entscheidende Unterschied

Hier beginnt der Kern der Reform — und der Unterschied zur alten Welt.

Die alte Welt: Warum Garantien teuer sind

Bei einer klassischen Lebensversicherung mit Garantieverzinsung musste der Versicherer sicherstellen, dass er am Ende der Laufzeit mindestens den zugesagten Betrag auszahlen kann — egal was an den Kapitalmärkten passiert(e). Das ist wie eine Wette mit dem Kunden: „Ich zahle mindestens X zurück, egal was passiert.“ Jedoch war der Versicherer bisher nicht frei in der Wahl seiner Methoden (die Anlagestrategie und -form).

Um diese Wette abzusichern, muss der Versicherer sehr vorsichtig anlegen: viele Anleihen, wenig Aktien, viel Absicherungsaufwand. In normalen Zinszeiten (3–4% Zins auf sichere Anleihen) funktionierte das leidlich. In der Nullzinsphase 2012–2022 war es ein Desaster: Die Anleihen warfen nichts ab, die Garantien mussten trotzdem erfüllt werden.

Die neue Welt: Garantiespektrum statt Garantiepflicht

Das AVRG schafft die gesetzliche Pflicht zur 100%-Beitragsgarantie ab. Stattdessen gibt es ein Spektrum:

  • Depot ohne Garantie (0%): Volle Investition in ETFs/Fonds, maximale Renditechance, maximales Risiko
  • Depot mit Teilgarantie (z.B. 80%): 80% der eingezahlten Beiträge sind zum Rentenbeginn garantiert, der Rest läuft marktabhängig
  • Depot mit Vollgarantie (100%): Entspricht im Prinzip dem alten Riester-Modell — möglich, aber teuer

Der Sparer wählt selbst, wie viel Sicherheit er will — und zahlt dafür einen Preis in Form von niedrigerer Renditeerwartung. ⁵

Eine Analogie: In der Hühnerzucht unterscheidet man zwischen spezialisierten Legehybriden und sogenannten Zweinutzungsrassen. Die Legehybride legt verlässlich bis zu 320 Eier im Jahr — kleine, regelmäßige Lieferungen, Tag für Tag. Die Zweinutzungsrasse legt nur rund 230 Eier im Jahr, braucht echte Legepausen, legt dafür aber deutlich schwerere Eier. Wer am Jahresende das Gesamtgewicht aller gelegten Eier vergleicht, stellt fest: die Zweinutzungsrasse liefert im Mittel mehr „Ei“ — auch wenn mancher Sonntag mal ohne Frühstücksei bleibt. Verzicht auf tägliche Verlässlichkeit wird im Jahresschnitt belohnt. ¹³ Genauso verhält es sich mit Garantie und Rendite: Wer Sicherheit auf Knopfdruck will, bezahlt dafür — mit Ertrag. Wer Zeit hat und gelegentliche Schwankungen aushält, bekommt im Mittel mehr heraus. Der Aktienmarkt liefert historisch rund 5% Rendite pro Jahr — nicht garantiert auf zwei Jahre, aber verlässlich über zehn oder zwanzig.


5. Das Standarddepot: Vorsorge für alle, die keine Experten sind

Nicht jeder möchte sich mit ETF-Auswahl beschäftigen. Dafür gibt es das Standarddepot:

Jeder Anbieter (Bank, Versicherung, Direktbroker) ist gesetzlich verpflichtet, ein Standardprodukt anzubieten. Es besteht aus zwei Fonds:

  • Rendite-Baustein: Ein breit gestreuter Aktien-ETF (z.B. auf den MSCI World)
  • Sicherheits-Baustein: Ein Staatsanleihen-ETF

Die Aufteilung zwischen beiden Bausteinen wird vom Anbieter automatisch gesteuert — je näher der Renteneintritt rückt, desto konservativer wird die Anlage („Ablaufmanagement“). Maximale Effektivkosten: 1% p.a. — gesetzlich gedeckelt. ⁹

Das Standarddepot entspricht konzeptionell dem „Pantoffel-Portfolio“ der Stiftung Warentest: einfach, günstig, breit gestreut.

Wer möchte, kann von den Voreinstellungen abweichen und eigene Fonds wählen — solange diese auf der regulatorischen Positivliste stehen (OGAW-Fonds, bestimmte ELTIF, regulierte Alternatives). Ausgeschlossen bleiben Einzelaktien und Kryptowährungen. ⁶


Wer darf ein Altersvorsorgedepot anbieten? Ein neuer Wettbewerb entsteht

Das ist eine der stillen, aber weitreichenden Konsequenzen des AVRG — und sie betrifft nicht nur Sparer, sondern die gesamte Finanzbranche.

Bisher war das Geschäft mit geförderter Altersvorsorge faktisch ein Reservat von Versicherungen und Banken. Die Produktkomplexität — Garantiekonstruktion, Verrentungspflicht, aufsichtsrechtlicher Aufwand nach VAG — war eine natürliche Markteintrittsbarriere, die Neueinsteiger fernhielt.

Das AVD bricht diese Barriere auf: Jeder Anbieter, der eine staatliche Zertifizierung erhält, darf ein Altersvorsorgedepot anbieten — unabhängig davon, ob er eine Versicherungslizenz hat. Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die laufende Aufsicht übernimmt die BaFin. ¹⁴ Ein zertifiziertes Depot ist technisch deutlich schlanker als eine fondsgebundene Rentenversicherung — kein Versicherungsmantel, keine Garantiereservierung, keine VAG-Eigenmittelanforderungen.

Was ist ein Direktbroker?
Als Direktbroker (im Englischen oft „Neobroker“ genannt) bezeichnet man rein digitale Wertpapierbroker ohne Filialnetz und ohne Anlageberater — mit entsprechend niedrigen Kosten. Bekannte deutsche Beispiele sind Trade Republic, Scalable Capital und Finanzen.net Zero. Sie verdienen nicht an Produktprovisionen, sondern an Ordergebühren und Zinserträgen. Zu beachten: Das bisherige Modell der sogenannten „Payment for Order Flow“-Vergütungen (PFOF) — bei dem Direktbroker Provisionen von Handelsplätzen für die Weiterleitung von Kundenorders erhielten — wird ab 1. Juli 2026 EU-weit verboten (Art. 39a MiFIR). Deutschland nutzte eine Übergangsfrist bis zu diesem Datum. ²³ Die Direktbroker müssen ihre Geschäftsmodelle entsprechend anpassen — ob und wie sich das auf Kosten für AVD-Sparer auswirkt, bleibt abzuwarten. Genau dieser Kostenstruktur verdanken sie ihren Vorteil: Ein AVD ohne Versicherungsmantel ist für sie ein Heimspiel.

Das Ergebnis ist ein echter Wettbewerb, den es in der geförderten Altersvorsorge bisher nicht gab: Klassische Banken und Versicherungen stehen nun Schulter an Schulter mit Direktbrokern im selben regulierten Rahmen. Der Gesetzgeber hat die Spielregeln vereinheitlicht — und der Markt entscheidet über Preis und Qualität. Trade Republic hat bereits einen Zertifizierungsantrag bei der BaFin eingereicht und plant, zum 1. Januar 2027 mit einem fertigen AVD am Markt zu sein. ¹⁵ Auch Scalable Capital, ING und DKB haben Interesse signalisiert. ¹⁶

Für Sparer bedeutet das: mehr Auswahl, niedrigere Kosten, mehr Transparenz. Die gedeckelten Wechselkosten (in den ersten fünf Jahren maximal 150 €, danach kostenlos) verstärken diesen Wettbewerbsdruck weiter — ein Anbieter kann sich schlechten Service nicht mehr leisten, ohne Kunden zu verlieren. ¹⁶

6. Der Blick hinter die Kulissen: Was das für LV-Gesellschaften bedeutet

Ein tieferer Einstieg in die versicherungstechnische und regulatorische Perspektive lohnt sich — das AVRG verändert die Produktwelt der Lebensversicherer grundlegend.

6.1 Das Ende der MindZV-Welt für Neuprodukte

Klassische Lebensversicherungsprodukte mit Überschussbeteiligung unterlagen der Mindestzuführungsverordnung (MindZV). ¹⁷ Diese schreibt vor, dass LV-Gesellschaften einen Großteil ihrer erwirtschafteten Überschüsse an überschussberechtigte Versicherungsnehmer weitergeben müssen — konkret:

  • 90% des anteiligen Kapitalanlageergebnisses (über dem Rechnungszins)
  • 90% des Risikoergebnisses
  • 50% des übrigen Ergebnisses

Diese Beträge fließen in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) und werden von dort an die Kunden ausgeschüttet (Überschussbeteiligung) oder als Direktgutschrift gutgeschrieben. ¹⁸

Das Konstrukt funktioniert nur, weil der Versicherer das Anlagerisiko trägt — und dafür im Gegenzug einen Teil des Ertrags behalten darf. Im AVD-Modell ohne Garantie entfällt dieser Mechanismus vollständig: Das Anlagerisiko liegt beim Sparer, nicht beim Versicherer. Die MindZV ist für diese Produktklasse schlicht irrelevant.

6.2 Die fondsgebundene LV als Vorläufer

Fondsgebundene Lebensversicherungen (FLV) haben diesen Übergang bereits vollzogen: Das Anlagerisiko trägt der Versicherungsnehmer, der Versicherer verwaltet die Einheiten (Units) im Deckungsstock für Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers. Die MindZV gilt für FLV-Anteile nicht. ¹⁹

Das AVD geht einen Schritt weiter: Es entfernt auch noch den Versicherungsmantel. Beim FLV zahlt der Kunde implizit für die Versicherungsstruktur (Verwaltung, Regulierung als Versicherungsprodukt, Risikoschutz im Todesfall). Beim AVD entfällt dieser Mantel — das Depot ist ein Wertpapierdepot unter Finanzmarktregulierung (MiFID II, WpHG), nicht unter VAG. ⁶

6.3 Aktuarielle Implikationen: Rückkaufswerte und Auszahlungsphase

Wer mit der Berechnung von Rückkaufswerten fondsgebundener LV vertraut ist, erkennt die strukturelle Ähnlichkeit: Der Rückkaufswert entspricht dem aktuellen Depotwert abzüglich ggf. vereinbarter Abschluss- und Verwaltungskosten. Im AVD ist dasselbe Prinzip umgesetzt — aber transparenter und mit gesetzlichem Kostendeckel. ⁵

Neu und aktuariell interessant ist die Auszahlungsphase:

  • Auszahlplan bis 85: Der Sparer erhält monatliche Zahlungen aus seinem Depot bis zum 85. Lebensjahr. Das restliche Kapital verbleibt im Portfolio und wird weiter investiert. Wer früh stirbt, hinterlässt ein Restguthaben (vererbbar). Wer länger lebt, läuft in das Langlebigkeitsrisiko — das Kapital könnte vor dem Tod aufgebraucht sein. ¹⁰
  • Leibrente: Klassische versicherungstechnische Lösung. Der Sparer tauscht sein Kapital gegen eine lebenslange garantierte Rente. Das Langlebigkeitsrisiko trägt der Versicherer (Kollektivausgleich über Sterbetafel).
  • Kombination: 30% Einmalzahlung + Verrentung des Rests. ⁵

Die Adverse Selektion bei der Leibrentenoption ist ein klassisches versicherungstechnisches Problem: Wer eine Leibrente wählt, tut das häufig, weil er glaubt, lange zu leben — was die Kalkulation für den Anbieter schwieriger macht, da das Kollektiv der Leibrenten-Wähler überdurchschnittlich langlebig ist. ¹⁰


7. Risikoperspektive: Was der Garantieverzicht wirklich bedeutet

Ein Risikomanager würde nicht fragen „wie vermeide ich Risiko?“ — sondern „welches Risiko lohnt sich?“

7.1 Sequenzrisiko — das unterschätzte Hauptrisiko

Das größte Risiko im AVD ist nicht der Totalverlust — breit gestreute ETFs auf den MSCI World haben historisch über jeden 15-Jahres-Zeitraum seit 1970 positive Renditen erzielt. ¹¹ Das Hauptrisiko ist das Sequenzrisiko: schlechte Renditen zum falschen Zeitpunkt.

Wer fünf Jahre vor Rentenbeginn einen starken Markteinbruch erlebt (z.B. -40% wie 2008), hat wenig Zeit zur Erholung. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer Mitte 30 kann er nicht einfach warten — er braucht das Geld bald. Das Standarddepot adressiert das durch Ablaufmanagement (schrittweise Umschichtung in Anleihen je näher der Rententermin rückt) — aber es bleibt ein Restrisiko. ⁹

Quantitative Perspektive: Monte-Carlo-Simulationen über historische Renditeverteilungen des MSCI World zeigen, dass der 5%-Quantil-Pfad (d.h. das schlechteste Szenario für 5% der Sparer) bei 30 Jahren Anlagehorizont immer noch deutlich über der Nulllinie liegt. Bei 10 Jahren Anlagehorizont ist das nicht mehr so eindeutig.

7.2 Inflationsrisiko und nachgelagerte Besteuerung

Das EET-Prinzip besteuert nominale Auszahlungen. Eine Inflation von 3% p.a. über 30 Jahre halbiert die Kaufkraft. Die nachgelagerte Besteuerung verstärkt diesen Effekt potenziell: Wenn die nominale Auszahlung 200.000 € beträgt, aber die reale Kaufkraft davon nur 100.000 € entspricht, zahlt der Sparer trotzdem auf 200.000 € Steuern. Die alte Kritik am nachgelagerten Besteuerungssystem unter Inflation bleibt damit bestehen. ⁵

7.3 Regulatorische Lücke: Kein Solvency-II-Äquivalent auf der Nachfrageseite

Solvency II schützt Versicherungsnehmer dadurch, dass Versicherer ausreichend Kapital vorhalten müssen. Im AVD-Modell trägt der Sparer das Anlagerisiko selbst — es gibt kein Pendant zu Solvency II auf der Nachfrageseite. Der Gesetzgeber setzt stattdessen auf Produktregulierung (Positivliste, Kostendeckel, Standardprodukt) und Transparenzpflichten. Ob das ausreicht, wird die Praxis zeigen. ⁶


8. Fazit: Ein echter Neustart — mit Risiken und Chancen

Das AVRG ist keine kosmetische Korrektur. Es ist ein grundlegender Paradigmenwechsel:

Von: Staatlich erzwungene Sicherheit, teurer Versicherungsmantel, geringe Rendite, wenig Flexibilität.
Zu: Eigenverantwortliche Risikoentscheidung, direkter Kapitalmarktzugang, höhere Renditechancen, mehr Transparenz.

Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Der MSCI World hat über lange Zeiträume reale Renditen von 5–7% p.a. erwirtschaftet — weit mehr als klassische Riester-Produkte in der Niedrigzinsphase. ¹¹

Die Kehrseite: Eigenverantwortung setzt Eigenverständnis voraus. Wer nicht weiß, was Sequenzrisiko ist, trifft möglicherweise falsche Entscheidungen zum falschen Zeitpunkt. Hier liegt eine echte gesellschaftliche Aufgabe — finanzielle Bildung muss gefördert werden, nicht nur Produkte.

Das AVRG eröffnet interessante neue Produktgestaltungsräume — insbesondere bei der Auszahlungsphase (hybride Modelle aus Auszahlungsplan und Leibrente) und bei innovativen Garantiestrukturen (CPPI-basierte Teilgarantien, dynamische Gleitpfade). ¹⁹

Stand und Ausblick: Dieser Artikel beschreibt das AVRG in seiner verabschiedeten Form — wichtige Durchführungsverordnungen stehen jedoch noch aus und werden nicht vor Herbst 2026 erwartet. ²⁴ Anbieter entwickeln damit Produkte unter teilweise noch offenen Rahmenbedingungen; Sparer sollten in den ersten Monaten nach Einführung besonders genau hinschauen. Für spezifische Gruppen — insbesondere Bestandskunden mit Wohnriester oder Bausparkassenverträgen — gelten darüber hinaus eigene Übergangsregeln, die einen separaten Artikel rechtfertigen.


Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand April 2026 wieder. Das AVRG ist vom Bundestag beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Einzelne Details können sich noch ändern. Dieser Artikel stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.


Quellenverzeichnis

Alle im Artikel verwendeten Quellen sind am Zitat mit einer hochgestellten Nummer gekennzeichnet, z.B. ¹.

Ref Quelle
¹ Finanzwende e.V.: Kosten von Riester-Verträgen – Studie zu 65 Riester-Rentenversicherungen. https://www.finanzwende.de/themen/verbraucherschutz/riester-rente/riester-viel-gebuehren-wenig-rente/kosten-von-riester-vertraegen
² Das Investment / BMAS-Statistik: Zahl der Riester-Verträge sinkt. https://www.dasinvestment.com/bmas-statistik-zahl-der-riester-vertraege-sinkt-erneut/
³ Procontra-online: Über 200.000 Riester-Verträge weniger (Q2/2023). https://www.procontra-online.de/versicherer/artikel/ueber-200-000-riestervertraege-weniger
BMAS: Statistik zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente). https://www.bmas.de
BMF: FAQ Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand April 2026). https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
Bundesregierung: FAQ Reform der privaten Altersvorsorge (27.03.2026). https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-private-altersvorsorge-2400072
Haufe: Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen (§ 93 EStG, AltZertG). https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/riester-rente-62-unschaedliche-auszahlungen
VerbraucherService Bayern: Riester – Smarte Verwendungsmöglichkeiten in der Auszahlphase. https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/altersvorsorge/riester-smarte-verwendungsmoeglichkeiten-in-der-auszahlphase
BMF Monatsbericht Januar 2026: Neustart für die private Altersvorsorge. https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/01/
¹⁰ DRV Bund / rentenupdate: Riester-Rente: Ist ein Auszahlungsplan Alterssicherung? (2024). https://rentenupdate.drv-bund.de/DE/1_Archiv/Archiv/2024/07_Langlebigkeit.html
¹¹ Prof. Dr. Hartmut Walz Finanzblog: Altersvorsorgedepot beschlossen (April 2026). https://hartmutwalz.de/altersvorsorgedepot-beschlossen/
¹² diefinanzchecker.de: Altersvorsorgedepot ab 2027 — Förderung, Funktionsweise, Kosten. https://www.diefinanzchecker.de/ratgeber/altersvorsorge-depot
¹³ agrarheute.com: Zweinutzungshuhn: Das verbirgt sich dahinter — Legeleistung Legehybrid ~320 Eier/Jahr vs. Zweinutzungshuhn ~230 Eier/Jahr. https://www.agrarheute.com/tier/zweinutzungshuhn-verbirgt-dahinter-608166
¹⁴ Handelsblatt Vergleich: Altersvorsorgedepot: Versteuern erst im Ruhestand — Zertifizierung BZSt, Aufsicht BaFin. https://www.handelsblatt.com/vergleich/altersvorsorgedepot-und-steuern/
¹⁵ aktienrenterechner.de: Trade Republic kündigt Altersvorsorgedepot an — BaFin-Zertifizierungsantrag, Start 01.01.2027. https://aktienrenterechner.de/news/trade-republic-depot-ankuendigung
¹⁶ finanzfacts.de: Altersvorsorgedepot 2027 — Anbieterfeld, Wechselkosten, ING/DKB/Scalable Capital. https://finanzfacts.de/wiki/altersvorsorgedepot/
¹⁷ Gesetze im Internet: Mindestzuführungsverordnung (MindZV) — aktuelle Fassung. https://www.gesetze-im-internet.de/mindzv_2016/
¹⁸ ASCORE Analyse: Überschussbeteiligung und die Rolle der MindZV — RfB, Direktgutschrift, Überschussquote. https://ascore.de/maximierung-der-kundengewinne-die-zentrale-rolle-der-mindestzufuehrungsverordnung
¹⁹ Gabler Versicherungslexikon / Versicherungsmagazin: Niedrigzinsszenario und Konsequenzen für die Lebensversicherung — FLV, VAG, MiFID II. https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/das-niedrigzinsszenario-und-seine-konsequenzen
²⁰ Tagesspiegel: Aktien für die Altersvorsorge — CDU-Forderung, Altersvorsorge in deutsche Unternehmen zu investieren. https://www.tagesspiegel.de/politik/aktien-fur-die-altersvorsorge-4994896.html
²¹ Deutsches Aktieninstitut (DAI): Aktionärszahlen 2025 — 14,1 Millionen Aktienanleger in Deutschland, rund 20% der Bevölkerung ab 14 Jahren. https://www.dai.de/en/shareholder-numbers
²² DAI Aktionärszahlen 2024: Zeit für politische Impulse — 17,2% der Bevölkerung ab 14 Jahren; internationaler Vergleich. https://www.dai.de/fileadmin/user_upload/DAI_24037_Aktionaerszahlen_2024_250108_150dpi.pdf
²³ XTB: Was ist Payment for Order Flow? Verbot ab Juli 2026 — MiFIR Art. 39a, Übergangsfrist Deutschland bis 30.06.2026. https://www.xtb.com/de/ausbildung/payment-for-order-flow
²⁴ DAV-Jahrestagung April 2026, Bauspar-Session: Vortrag Backes/Strauch (LBS Süd) — Einzahlgrenze 6.480 €/Jahr Sparphase; Vortrag Schloen/Dijkstra (Debeka) — Keine Vorabzertifizierung, Selbstdeklaration ab 01.01.2027. (Internes Tagungsmaterial)

Warum Aktuare heute Data-Science-Kompetenz brauchen

Viele Versicherungsunternehmen und Banken laufen seit Jahrzehnten auf Systemen, die niemand mehr vollständig versteht. COBOL-Kernbanken, proprietäre Bestandssysteme, historisch gewachsene Batch-Pipelines, die quartalsweise Reservierungsdaten produzieren — und bei denen niemand mehr sagen kann, welche Transformationslogik eigentlich hinter bestimmten Ausgabewerten steckt. Diese Systeme laufen. Meistens. Und solange sie laufen, werden sie nicht angefasst.

Bis zu dem Moment, an dem sie es müssen: Hier, an der Schnittstelle zwischen alten Systemen und modernen Anforderungen, entsteht ein wachsender Bedarf an Profilen, die beides können: die Fachtiefe des Aktuariats und die technische Kompetenz, um Migrationsprojekte, Datenintegration und neue Analyseinfrastruktur tatsächlich umzusetzen. Und mittlerweile kommt eine dritte Dimension hinzu, die dieses Spannungsfeld nochmals verschärft: der Druck, KI-Methoden einzusetzen — mit allen regulatorischen Konsequenzen, die das im europäischen Kontext bedeutet.

Das Migrationsproblem – Fachkompetenz allein reicht nicht

Migrationen von Altsystemen sind in Versicherung und Banking alles andere als eine Seltenheit — sie sind strukturelle Daueraufgabe. Jedes Mal, wenn ein Legacy-System abgelöst wird, stellen sich dieselben Fragen: Welche Berechnungslogik steckt in den alten Modulen? Wie waren die Datenfelder historisch codiert? Welche Transformationsschritte sind dokumentiert, welche nur im Wissen weniger Spezialisten gespeichert?

Eine klassische Antwort war, einen Entwickler für die Technik und Aktuare für die Fachseite zusammenzubringen — in der Hoffnung, dass die Kommunikation zwischen beiden ausreicht. In der Praxis funktioniert das selten reibungslos: Die Dokumentation fehlt, der COBOL-Code ist schwer lesbar, und die Aktuare können die technischen Fragen nicht beantworten, weil sie nie Zugang zur Implementierungsebene hatten. Nicht zu vergessen der Wissensverlust durch Verrentung: Systemlogik, die jahrzehntelang nur in den Köpfen einzelner Spezialisten lebte, geht mit deren Ausscheiden unwiederbringlich verloren.

Was in Migrationsprojekten tatsächlich hilft: Aktuare, die Daten nicht nur fachlich interpretieren, sondern auch technisch greifen — die SQL-Abfragen lesen, Transformationspipelines nachvollziehen und Abweichungen zwischen altem und neuem System systematisch analysieren können. Das geht über Spezialkompetenz hinaus und ist Voraussetzung, um in solchen Projekten wirksam zu sein.

KI als Katalysator — und als Problemverstärker

Gleichzeitig verändert KI die Erwartungshaltung an Migrationsprojekte fundamental. Sprachmodelle können COBOL-Code analysieren, kommentieren und in modernere Sprachen übersetzen. Automatische Dokumentationsgeneratoren können das Wissen aus Altsystemen zumindest teilweise extrahieren. Anomaliedetektionsmodelle können Abweichungen zwischen Altdaten und migrierten Beständen systematisch identifizieren.

Auch wenn es nach einer attraktiven Lösung klingt — es ist zunächst eine neue Komplexitätsschicht. Denn wer KI-Methoden in aktuariellen und bankaufsichtlichen Prozessen einsetzen will, bewegt sich sofort in reguliertem Terrain. Modelle müssen erklärbar sein. Entscheidungen müssen nachvollziehbar bleiben. Und die Daten, die in solche Modelle fließen — Schadendaten, Vertragsbestände, Kundenstammdaten — unterliegen der DSGVO.

Das wirft eine konkrete Frage auf, die in vielen Unternehmen noch nicht beantwortet ist: Welcher KI-Anbieter darf diese Daten überhaupt verarbeiten?

Das DSGVO-Problem: Drei Sektoren, ein strukturelles Dilemma

Die leistungsfähigsten KI-Modelle werden von US-amerikanischen Unternehmen betrieben — OpenAI, Anthropic, Google, Meta. Sie sind technisch ausgereift, gut dokumentiert und breit verfügbar. Und sie stellen Compliance-Teams vor ein strukturelles Problem, das über die Wahl des Rechenzentrums hinausgeht.

Der US CLOUD Act erlaubt amerikanischen Behörden, auf Daten zuzugreifen, die von US-Unternehmen verwaltet werden — unabhängig davon, ob diese Daten auf europäischen Servern liegen.[¹] Ein EU-Rechenzentrum allein schafft keine DSGVO-Sicherheit, wenn der Betreiber amerikanischem Recht unterliegt. Die Wahl der Server-Region ändert nichts an der Jurisdiktion des Anbieters.[¹¹]

Was auf den ersten Blick wie ein Nischenproblem wirkt, betrifft in Wirklichkeit drei der größten regulierten Sektoren in Europa — und alle drei aus demselben Grund:

Öffentliche Verwaltung und Strafverfolgung haben keine Wahl. Sicherheitsbehörden wie Polizei und Verfassungsschutz arbeiten mit hochsensiblen Daten, die per Gesetz nicht in externe Clouds ausgelagert werden dürfen. On-Premise ist hier keine Präferenz, sondern rechtliche Pflicht. KI-Projekte in Behörden sind deshalb von Anfang an auf souveräne, lokal betriebene Infrastruktur angewiesen — unabhängig davon, wie leistungsfähig kommerzielle Cloud-Angebote wären.

Versicherungsunternehmen stehen in einem strukturell ähnlichen Umfeld. Kundendaten, Schadenshistorien, Gesundheitsinformationen und versicherungsmathematische Grundlagen fallen unter strenge Datenschutzvorgaben. Solvency II verlangt auditierbare, nachvollziehbare Modelle.[²] Die BaFin erwartet, dass Risikoprozesse erklärbar und kontrollierbar bleiben.[³] Auch hier ist der Einsatz eines extern gehosteten, intransparenten Modells regulatorisch schwer begründbar.

Banken sind durch MaRisk,[⁴] DORA[⁵] und die laufende Umsetzung des EU AI Acts[⁶] ähnlich eingegrenzt. Kritische Systeme müssen resilient, prüfbar und ausfallsicher sein — Anforderungen, die mit einer Abhängigkeit von US-Hyperscalern strukturell kollidieren.

Das Muster ist dasselbe: Alle drei Sektoren brauchen KI — aber in allen drei gilt, dass Daten, Modelle und Infrastruktur unter eigener Kontrolle bleiben müssen. Der bequeme Weg über kommerzielle APIs scheidet aus.

Die naheliegende Alternative ist Self-Hosting: HuggingFace stellt tausende Modelle bereit, viele davon offen lizenziert und lokal ausführbar. Das klingt nach Ausweg — bis man die Infrastrukturfrage stellt. Leistungsfähige Sprachmodelle brauchen GPUs, und GPUs brauchen Rechenzentrum, Betrieb, Wartung und IT-Personal, das das alles verantwortet. Was als kostengünstige Open-Source-Lösung beginnt, endet als internes Infrastrukturprojekt mit erheblichem Aufwand.[¹²] Günstig wird es nicht. Einfach wird es nicht. Und genau das ist der Punkt: Die Marktlücke ist nicht nur die fehlende europäische Modellalternative — es fehlt das vollständige, compliance-fähige Gesamtpaket aus Modell, Hosting, Support und rechtlicher Absicherung, das regulierte Organisationen tatsächlich einsetzen können.

Dass dieses Thema längst Führungsebene erreicht hat, zeigt eine aktuelle Gartner-Erhebung: 61 % der CIOs in Westeuropa planen, ihre Abhängigkeit von nicht-europäischen Cloud-Anbietern zu reduzieren — getrieben von Souveränitätsbedenken und regulatorischem Druck.[¹³] Das ist kein Nischenphänomen, sondern ein struktureller Marktumbau.

Ernstzunehmende europäische Alternativen existieren, decken den Bedarf aber nicht annähernd ab. Mistral AI aus Frankreich bietet die derzeit stärksten Modelle mit EU-nativem Hosting und unterliegt nicht dem CLOUD Act — für den API-Betrieb im Unternehmenskontext eine solide Option, auch wenn Detailfragen projektspezifisch zu klären bleiben.[⁷] Aleph Alpha aus Heidelberg fokussiert sich mit seiner PhariaAI-Plattform auf souveräne, erklärbare KI für Unternehmen und Behörden — mit BSI-C5-Zertifizierung und vollständig deutschem Rechtsrahmen, aber mit Abstrichen bei der Modellstärke.[⁸] Beide zusammen schließen die Lücke nicht.

Frankreich hat im Februar 2025 Investitionen von 109 Milliarden Euro in KI-Infrastruktur angekündigt.[⁹] Auch Deutschland hat reagiert: Die Bundesregierung plant bis 2030 eine Verdopplung der Rechenzentrumskapazität und ein 100.000-GPU-Programm.[¹⁴] Dass gleichzeitig 70 Prozent aller deutschen Cloud-Daten bei US-amerikanischen Anbietern liegen — das räumte ein CDU-Abgeordneter im Bundestag selbst ein.[¹⁵] Investitionsversprechen sind keine fertigen Produkte. Der Abstand zwischen Ankündigung und Realität bleibt das eigentliche Problem.

Was das für das Aktuar-Profil bedeutet

In diesem Umfeld verschieben sich die Anforderungen an Aktuare deutlich. Gefragt sind Profile, die drei Dinge zusammenbringen: die fachliche Tiefe für Reservierung, Risikomodelle und regulatorische Anforderungen; die technische Kompetenz für Migrationen, Datenpipelines und moderne Analyseinfrastruktur; und ein realistisches Bild davon, wo KI-Methoden im regulierten Umfeld einsetzbar sind — und wo nicht.

Das letzte Punkt ist dabei vielleicht das seltenste. Technischen Enthusiasmus für KI gibt es genug. Was fehlt, sind Fachleute, die den Einsatz von KI im Kontext von DSGVO, BaFin-Anforderungen und Solvency II nüchtern einschätzen können — und die wissen, welche Methoden sich für welche Anwendungsfälle unter welchen Bedingungen eignen.

Die Perspektive der Deutschen Aktuarvereinigung

Die DAV hat auf diesen Wandel reagiert. Mit der Spezialisierung „Aktuar Data Science“ (ADS) wurde ein formaler Rahmen geschaffen, der Data-Science-Methoden in den aktuariellen Qualifikationsweg integriert.[¹⁰] Das Curriculum umfasst unter anderem maschinelles Lernen, Python-basierte Analyse und Erklärbarkeit von Modellen im regulierten Umfeld.

Das ist kein Zufall. Die DAV beobachtet seit Jahren, dass Unternehmen zunehmend Profile suchen, die Aktuariat und moderne Datenanalyse verbinden — und dass klassisch ausgebildete Aktuare ohne technische Weiterentwicklung in Migrationsprojekten und KI-Initiativen an Grenzen stoßen.

Fazit

Data-Science-Kompetenz ersetzt das klassische Aktuar-Handwerk nicht — sie erweitert es in eine Richtung, die der Markt dringend braucht. Migrationen von Altsystemen sind keine rein technische Aufgabe. KI-Einsatz im regulierten Umfeld ist keine rein rechtliche Frage. Und die DSGVO-konforme Nutzung leistungsfähiger Modelle ist ein strukturell ungelöstes Problem — nicht für eine Branche, sondern für alle, die mit sensiblen Daten arbeiten und Entscheidungen verantworten.

Profile, die an dieser Schnittstelle arbeiten können, sind selten. Der Bedarf ist groß.


Quellen

[¹] Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act), U.S. Congress, 2018 — Volltext

[²] Europäische Kommission: Solvency II Directive (2009/138/EG), konsolidierte Fassung — EUR-Lex

[³] BaFin: Rundschreiben 11/2010 (VA) — Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) — BaFin

[⁴] BaFin: Rundschreiben 10/2021 (BA) — Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) — BaFin

[⁵] Verordnung (EU) 2022/2554 — Digital Operational Resilience Act (DORA), in Kraft seit Januar 2025 — EUR-Lex

[⁶] Verordnung (EU) 2024/1689 — EU AI Act, verabschiedet August 2024, stufenweise Anwendung bis 2026 — EUR-Lex

[⁷] WAIMAKERS: Mistral AI GDPR Compliance Guide, März 2026 — waimakers.com

[⁸] Aleph Alpha: PhariaAI — Sovereign Full Stack AI Suite — aleph-alpha.com

[⁹] AI Action Summit Paris, Februar 2025: Frankreich kündigt 109 Mrd. Euro KI-Investitionen an — reuters.com

[¹⁰] Deutsche Aktuarvereinigung (DAV): Spezialisierung Aktuar Data Science (ADS) — aktuar.de

[¹¹] Lyceum Technology: EU Data Residency for AI Infrastructure, Februar 2026 — „A common misconception is that using a European region of a US-based hyperscaler satisfies residency requirements. It does not.“ — lyceum.technology

[¹²] Tech Monitor / Western Digital (Nigel Edwards): How EU regulations are reshaping firms‘ AI infrastructure strategies, Dezember 2025 — techmonitor.ai

[¹³] Gartner CIO & IT Leader Survey 2025, zitiert in: Scalefocus, Why Sovereign AI Is Europe’s Next Industrial Revolution — scalefocus.com

[¹⁴] CDU: Zukunftstechnik — Deutschland muss wieder vorangehen, Oktober 2025 — KI-Offensive mit 100.000-GPU-Programm (AI2510 Gigafactory); Digitalminister Wildberger: Rechenzentrumskapazität bis 2030 verdoppeln — cdu.de

[¹⁵] Deutscher Bundestag, Haushaltsberatung BMDS, September 2025 — Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): „70 Prozent aller Cloud-Daten liegen bei US-amerikanischen Anbietern“ — bundestag.de

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